Im Jahr 2020 wurden nach Angaben der Europäischen Kommission (Crippa et al., 2022) weltweit CO2- Emissionen in Höhe von rund 36.000 Megatonnen emittiert. Nach Angaben der IEA (2022) entfielen davon rund 31.700 Megatonnen auf energetische Nutzung fossiler Energieträger.
Die Betrachtung von Nachhaltigkeitskennziffern der wirtschaftlichen Aktivität von Unternehmen ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der politischen Akteure auf nationaler und europäischer Ebene gerückt. In Deutschland wurde hierzu im Sommer 2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet, das ab dem Jahr 2023 in Kraft tritt. Die im Gesetz verankerten Pflichten der Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, beziehen sich dabei sowohl auf die eigene Geschäftstätigkeit als auch auf ihre direkten Zulieferer. Die geplante EU-Richtlinie ist in ihren Forderungen noch umfangreicher, da sie die Sorgfaltspflicht der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einfordert. Bezüglich der Erfassung des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens definierte die EU-Kommission 2021 die Empfehlung, die CO2-Emissionen eines Produkts „Cradle to Cradle“, also entlang der gesamten Wertschöpfungskette inklusive des Lebenszyklus eines Produkts zu erfassen.
Studie für den Verein ECLASS: CO2-Fußabdruck in Lieferketten